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Informationen zu Verkauf und Übergabe 2026

Dieses Dokument enthält alle wichtigen Informationen zu den Bedingungen für den Verkauf und die Übergabe meiner Neonaten. Bitte lesen Sie die folgenden Punkte sorgfältig durch.

Allgemeine Hinweise

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Eine Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist nicht möglich.

Leistungen und Gesundheitschecks

o   Der Neonat ist vor der Übergabe futterfest.

  • Der Käufer erhält eine vollständige Pflegedokumentation.
  • Ein Gesundheitszertifikat wird durch einen Fachtierarzt erstellt.
  • Eine Übersicht der Ahnentafel (DIN A5) wird bereitgestellt.

Zwischen dem 6. und 12. Lebensmonat erfolgt ein erster Nidovirus-Test. Die Probe wird von mir entnommen und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) gesendet. Zusätzlich wird im Alter von 11 - 12 Monaten eine Begutachtung durch einen Fachtierarzt für Reptilien (z. B. Dr. Thomas Bauer in München oder LMU-Klinik) durchgeführt. Dabei erfolgt eine weitere Serpentoviren-Untersuchung (CVUA oder LABOKlin). Eine Untersuchung auf innere Krankheiten erfolgt nicht.

Eine Geschlechtsbestimmung durch Sondierung wird ab einem Alter von 11 - 12 Monaten und einem Gewicht von mindestens 30 g durchgeführt.

Kauf und Reservierung

Nach Vorliegen eines negativen Serpentoviren-Testergebnisses wird ein Übergabetermin vereinbart. Die vollständige Bezahlung muss spätestens 7 Tage vor Übergabe per Überweisung (Kontodaten werden per E-Mail übermittelt) oder PayPal erfolgen. Bei Übergabe vor Ort ist Barzahlung in Euro möglich. Schecks, EC- oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Ein Rücktritt vom Kauf führt zum Einbehalt der Anzahlung. 

Abholung und Versand

Eine persönliche Abholung wird bevorzugt (einschließlich Schweiz). Ein Versand ist möglich, jedoch nicht in die Schweiz. Das Versandrisiko trägt vollständig der Käufer. Die Kaufsumme einschließlich Versandkosten ist vor dem Versand zu bezahlen. Mit den Versanddokumenten erhält der Käufer den Herkunftsnachweis. Nach Absprache kann eine persönliche Zustellung erfolgen, sofern die Verkaufssumme und ein Fahrtkostenbeitrag vorab bezahlt wurden.

Sonstiges

Lebende Tiere sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Testung nach Übergabe

Eine freiwillige Virentestung durch den Käufer muss innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

Eigentumsvorbehalt

Der Grüne Baumpython (Morelia viridis) Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.

Rechtliche Hinweise

Artgeschützte Tiere, die unter die EG-Verordnung Nr. 338/97 oder das CITES-Übereinkommen fallen, müssen innerhalb von 4 Wochen bei der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden. Meine Tiere sind bereits bei der Naturschutzbehörde des Landratsamts Weilheim-Schongau registriert. Jeder Käufer erhält einen Herkunftsnachweis, der als Meldungsnachweis dient. Der Käufer ist verpflichtet, das Tier bei seiner zuständigen Behörde zu melden. Sollten zusätzliche Dokumente erforderlich sein, sind diese frühzeitig anzufordern; entstehende Kosten trägt der Käufer.

Das EU-Recht schreibt vor, dass Privatpersonen eine Garantie von 1 Jahr und/oder ein Umtauschrecht gewähren müssen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Das Garantie- und Umtauschrecht ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen!

Besondere Regelungen

In Ausnahmefällen können von den nicht rechtlich geregelten Abgabebedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form.

Penzberg, 25.01.2026