CITES
Das Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang 2
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten freilebenden Tieren und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - CITES), im Deutschen als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bezeichnet, existiert seit 1973. Es wurde wegen des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel geschlossen.
Zu diesem Übereinkommen haben sich Inzwischen weltweit 183 Vertragsparteien angeschlossen. Das sind knapp 95 Prozent aller Staaten der Welt.
CITES gewährt mehr als 37 000 Tier- und Pflanzenarten unterschiedlichen Schutz, unabhängig davon, ob sie als lebende Exemplare, deren Teile oder daraus gefertigte Erzeugnisse gehandelt werden.
Zu diesen gehört auch der Grüne Baumpython (Morelia viridis).
Der größte Teil der vom Übereinkommen erfassten wildlebenden Arten ist noch nicht vom Aussterben bedroht, aber potenziell durch den Handel gefährdet (Anhang II).
Hier erlaubt das Übereinkommen den nachhaltigen Handel, der zu dokumentieren ist.
Eine Ausfuhrgenehmigung für Exemplare dieser Tiere und Pflanzen darf vom Exportstaat nur bewilligt werden, wenn die Entnahme der betreffenden Exemplare der Erhaltung der Art nicht schadet.
Für Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig.
https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites
Für in menschlicher Obhut gezüchtete Grüne Baumpython sind die gepflegten Tiere innerhalb der Europäischen Union (EU) bei der unteren Naturschutzbehörde zu melden.
Weiterhin ist die Weitergabe nur mit einem Herkunftsnachweis erlaubt, der in Deutschland je nach Bundesland unterschiedliche Angaben enthält.
Selbstverständlich muss jeder Verkauf oder auch der Tod eines Tieres angezeigt werden.
Um die Angaben und Gegebenheiten der Pflege zu überprüfen kann eine Kontrolle durch einen Amtsveterinär vor Ort durchführt werden.
Sollen Tiere außerhalb der EU gehandelt werden ist eine CITES zu beantragen (z. B. gilt das für die Schweiz).
Diese wird mit einer Bescheinigung der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, in der dokumentiert ist, dass das Tier gemeldet und im Besitz des Pflegers ist.
Aktuell 01.01.2023 sind für diese Dokumente etwa 70,00 Euro zu zahlen.
Mit der Erstellung beider Dokumente sollte mit 3 – 4 Wochen gerechnet werden.
Ein direkter Versand in Staaten, die nicht der EU angehören ist nach meinem Kenntnistand nicht möglich.
Es ist verboten eine Sendung mit Schlangen als Insekten (gerne werden solche Transporte als argentinische Schaben getarnt) zu deklarieren.
Diese Praxis wird gerne vorgeschlagen, da ein Paket mit lebenden Insekten bei einem Paketshop an der deutschen Grenze abgegeben werden darf; eine Sendung mit Schlangen.